"Ich brauche nur den ungefähren Wert. Am besten jetzt am Telefon.
Kann unverbindlich sein, sollte aber passen! Und natürlich möglichst kostenlos."
Für dieses Anliegen empfehle ich die einschlägigen "Bewertungen" gängiger Immobilienportale. Hier bezahlt man in der Regel nichts - außer mit seinen Daten. Eine feine Sache, wenn man sich damit begnügt, das Bewertungsobjekt anhand weniger Parameter mit Objekten aus einer Datenbank zu vergleichen. Funktioniert aber nur dann korrekt, wenn in der Datenbank komplett identische Objekte gespeichert sind.
Und da liegt das bekannte Problem mit den Äpfeln und den Birnen.
"Immobilienbewertung von Flensburg bis nach Oberammergau?"
Warum denn nicht - die Vorschriften sind bis auf ein paar regionale Abweichungen schließlich überall gleich. Aber was ist mit der für die Wertermittlung unerlässlichen regionalen Marktkenntnis?
Ich bewege mich für meine Kunden gern auf bekanntem Terrain.
Daher bin ich Ihr Partner für Immobilienbewertung in Ostwestfalen.
Entsprechend Ihres Bedarfs und Ihrer Anforderungen können Sie aus zwei verschiedenen Wertermittlungen wählen.
Dazu berate ich Sie gern.
Kurzverkehrswertermittlung
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Eine Wertindikation, die bestimmte Eigenschaften der Immobilie auftragsgemäß als gegeben oder nicht gegeben unterstellt.
Verkürzt in Darstellung und Begründung, Fokus liegt auf den Feststellungen beim Ortstermin und den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Eignet sich bei Standardimmobilien, zum Beispiel für eine Vermögensübersicht oder als Diskussionsgrundlage für einen innerfamiliären Interessenausgleich.
ab ca. 1.000,00 € zzgl. MwSt.
Verkehrswertgutachten
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Vollgutachten, das alle Eigenschaften der Immobilie beleuchtet und bewertet.
Ausführlich in Darstellung und Begründung. Fokus auf Nachvollziehbarkeit einzelner Rechenschritte und Herleitungen. Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV mit einem oder mehreren Wertermittlungsverfahren.
Eignet sich für alle Immobilienarten, zum Beispiel zur Vorlage beim Finanzamt oder im Streitfall. Ebenfalls geeignet für die Vorlage bei Gericht (zum Beispiel Familiengericht). Hier ist im Vorhinein durch den Auftraggeber zu prüfen, inwieweit das zuständige Gericht die Vorlage eines zertifizierten Sachverständigen akzeptiert.
ab ca. 2.500,00 € zzgl. MwSt.